Handball: Das Urteil im Fall Zehnder! Gericht vertagt Entscheidung über den Torkönig
Im Fall Zehnder hat das Gericht eine Entscheidung getroffen, die die Handball-Welt in Atem hält. Der Torkönig, einer der erfolgreichsten Spieler in der Geschichte des deutschen Handballs, muss nun auf die Entscheidung des Gerichts warten. Die Vertagung der Entscheidung hat für große Aufregung gesorgt und viele Fragen aufgeworfen. Was bedeutet dies für die Zukunft des Handballs in Deutschland? Wie wird sich dies auf den Spielbetrieb auswirken? Wir werden über die Entwicklungen in diesem Fall berichten und versuchen, die Fragen zu beantworten, die sich die Fans stellen.
Handball-Drama: Urteil im Fall Zehnder aufgrund weitergehender Verhandlungen verschoben
Der Gerichtsstreit um Manuel Zehnder (24) nimmt einfach kein Ende. Am Donnerstag stand der Torschützenkönig der letzten Saison (277 Treffer für den ThSV Eisenach) vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg. Der Schweizer Nationalspieler hatte bei seinem Stammverein HC Erlangen, der ihn nach Eisenach verliehen hatte, gekündigt und wollte die Wirksamkeit der Kündigung bestätigen lassen.
Nachdem er in erster Instanz scheiterte, ging er in Berufung – und muss sich nun weiterhin gedulden.
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Deshalb hat Handball-Torschützenkönig Manuel Zehnder beim HC Erlangen gekündigt.
Handballer vor Gericht: Torschützenkönig geht in Berufung
Nächste Runde im Rechtsstreit zwischen Spielmacher Manuel Zehnder und dem HC Erlangen!
Nach der Verhandlung steht fest, dass das Urteil erst am 6. August, 10 Uhr, verkündet wird. Gerichtssprecher Klaus Peter Nöth zu SPORTBILD: „Das hat seinen Hintergrund, dass die beiden Parteien bis dahin versuchen wollen, eventuell eine gütliche Beilegung des Rechtsstreites zu verhandeln.“
Falls nicht, wird am nächsten Dienstag ein Urteil verkündet, gegen das kein Einspruch mehr möglich sein wird.
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28.07.2024
Nöth: „Das Gericht hat zu erkennen gegeben, wohin es tendiert. Zum einen gibt es die Frage, ob die Kündigung von Herrn Zehnder das Arbeitsverhältnis aufgelöst habe. Da meinte die erkennende Kammer, dass dafür eine hohe Wahrscheinlichkeit spricht. Allerdings braucht der Kläger auch einen Verfügungsgrund. Und da hat die Kammer zu verstehen gegeben, dass es einen solchen nicht zugunsten des Klägers gibt. Häufig werden da beide Interessenlagen abgewogen und da sieht die Kammer die schützenswertere Position eher auf Seiten des Arbeitgebers. Mit dem möglichen Ergebnis, dass eher mit einer Abweisung des Berufungsverfahrens zu rechnen ist, als wie mit der Stattgabe.“
Allerdings bliebe das einer Schlussberatung der Kammer vorbehalten. Zehnder bleibt in der Warteschleife.
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