- Aufatmen beim SC Magdeburg: Keeper Nikola Portner freigesprochen!
- Rückblick: Positiver Dopingtest am 10. März
- Stellungnahme von Portner und umfangreiches Anlagenpaket
- Ein großer Erfolg für Portner und den SC Magdeburg – wenn auch ein vorläufiger
- HBL-Erklärung in Original-Wortlaut
- Keine Nachweise für den Konsum von Methamphetamin gefunden
- Gutachten von unabhängigen Doping-Experten
- Lebensweg und Lebensgewohnheiten des Athleten
- Fazit des HBL-Präsidiums
- Kampf gegen Doping
Aufatmen beim SC Magdeburg: Keeper Nikola Portner freigesprochen!
Das Präsidium der Handball-Bundesliga (HBL) hat den SCM-Keeper Nikola Portner überraschenderweise freigesprochen. Ein Sensations-Urteil!
Rückblick: Positiver Dopingtest am 10. März
Bei einer Dopingprobe am 10. März war nach dem Bundesliga-Spiel gegen die Füchse Berlin (31:28) in einem positiven Dopingtest Portners D-Methamphetamin nachgewiesen worden – auch Crystal Meth genannt. Der Schweizer Nationalkeeper war seit dem 11. April durch das HBL-Präsidium suspendiert, musste demnach von der Couch mitangucken, wie der SCM die Meisterschaft und den DHB-Pokalsieg holte.
Stellungnahme von Portner und umfangreiches Anlagenpaket
Seit dem 30. Mai lag der HBL und der Nationalen Antidoping-Agentur (NADA) eine Stellungnahme von Portner vor. Diese umfasste 92 Seiten sowie ein umfangreiches Anlagenpaket. Bis zum 30. Juni hatte die HBL das Ende des Ergebnismanagement-Verfahrens avisiert. Am 25. Juni entschied man sich für den Freispruch.
Ein großer Erfolg für Portner und den SC Magdeburg – wenn auch ein vorläufiger
Nun können nur noch NADA oder WADA den Beschluss des HBL-Präsidiums kippen. Auf SPORT BILD-Nachfrage bei der NADA hieß es: „Die NADA hat die Entscheidung des Präsidiums der HBL im Fall des Handballers Nikola Portner zur Kenntnis genommen und wird die Begründung der Entscheidung sorgfältig prüfen und bewerten und entscheidet nach Prüfung, ob sie ein Rechtsmittel einlegt.“
HBL-Erklärung in Original-Wortlaut
„Das für das Ergebnismanagementverfahren zuständige Präsidium des Handball-Bundesliga e. V. hat einstimmig entschieden, die am 11. April 2024 aufgrund einer positiven Dopingprobe erfolgte Suspendierung von Nikola Portner mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Die umgehende Suspendierung vom Spiel- und Trainingsbetrieb der Handball-Bundesliga war erforderlich, nachdem bei einer Wettkampfkontrolle ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis eine geringfügige Menge Methamphetamin im Urin von Nikola Portner ergeben hatte. In einem derartigen Fall schreibt das anwendbare Regelwerk eine vorläufige Suspendierung zwingend vor.“
Keine Nachweise für den Konsum von Methamphetamin gefunden
In einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung der Wohnung von Nikola Portner konnten keine Nachweise gefunden werden, die Rückschlüsse auf den Konsum von Methamphetamin zugelassen haben. Das in diesem Zusammenhang durchgeführte Ermittlungsverfahren wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingestellt.
Gutachten von unabhängigen Doping-Experten
Im weiteren Verfahren eingeholte Gutachten unabhängiger und renommierter Doping-Experten bestätigten, dass die im Körper des Athleten nachgewiesene Menge der verbotenen Substanz eine so geringe Dosierung hatte, dass eine aktive Einnahme und eine leistungssteigernde Wirkung ausgeschlossen werden kann und dass weder von einer absichtlichen noch einer verschuldeten Einnahme auszugehen ist. Sondern vielmehr, dass eine unverschuldete Kontamination über einen alternativen, vom Athleten schlüssig dargelegten Weg, weitaus überwiegend wahrscheinlich ist. Das bestätigen auch die abgegebenen Haar- und Urinproben.
Lebensweg und Lebensgewohnheiten des Athleten
Zudem lassen der vom Athleten dargestellte Lebensweg und seine Lebensgewohnheiten, die von vielen, ihn begleitenden Personen bestätigt wurden, den absichtlichen Konsum von Dopingmitteln als sehr unwahrscheinlich erscheinen.
Fazit des HBL-Präsidiums
Vor diesem Hintergrund hält es das HBL-Präsidium für weit überwiegend wahrscheinlich, dass weder Absicht noch Verschulden des Athleten vorliegen. Von der Aufrechterhaltung der vorläufigen Suspendierung und einer Sperre des Spielers sieht das zuständige HBL-Gremium ab. Die Entscheidung des Präsidiums des Handball-Bundesliga e. V. erfolgte einstimmig.
Kampf gegen Doping
Der Handball-Bundesliga e. V. hat sich gemäß eigener Statuten zur Bekämpfung des Dopings verpflichtet. Hierzu gehört auch die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen der Nationalen-Anti-Doping-Agentur (NADA) und Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), des Deutschen Handballbundes und der Internationalen Handball Föderation (IHF).
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