Urteil im Kettensägen-Prozess: Zeuge sagt, Lehmann sah schlecht aus
Im Kettensägen-Prozess, der seit Wochen für Aufsehen sorgt, ist heute ein wichtiger Meilenstein erreicht worden. Ein Zeuge hat im Gerichtssaal eine entscheidende Aussage gemacht, die den Ausgang des Verfahrens möglicherweise beeinflussen wird. Laut dem Zeugen sah der Angeklagte Lehmann während des Tatzeitraums sehr schlecht aus, was die These der Verteidigung, dass Lehmann zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage war, das Verbrechen zu begehen, untergräbt. Die Richter müssen nun diese neue Information in ihre Überlegungen einbeziehen, um ein gerechtes Urteil zu fällen.
Urteil im Kettensägen-Prozess: Jens Lehmann muss hohe Strafe zahlen nach Schuldspruch
Am 27.09.2024 fiel das Urteil im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München II: Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann muss eine hohe Strafe zahlen, nachdem er den Schuldspruch wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs akzeptiert hatte.
150 Tagessätze à 900 Euro müssen gezahlt werden, was einer Gesamtsumme von 135 000 Euro entspricht. Im Vergleich zur ursprünglichen Strafe von 420 000 Euro in erster Instanz bedeutet dies eine Reduzierung um 285 000 Euro.
Das Urteil fiel um 11.30 Uhr und markiert eine spektakuläre Wende im Fall des Kettensägen-Ausrasters von Jens Lehmann. Die Verteidigung des Ex-Fußballprofis hatte auf eine mildere Strafe gehofft, aber das Gericht blieb bei seiner Entscheidung.
Wie ein Gerichtsvertreter mitteilte, sah Jens Lehmann während des Prozesses schlecht aus. Die Strafe wird Lehmanns Finanzen sicherlich belasten, aber die Frage bleibt, ob dies genug ist, um den ehemaligen Fußballstar zu ändern.
Quelle: BILD
Veröffentlicht am 27.09.2024 - 12:39 Uhr
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